Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der AGB, Vertragspartner, Minderjährige
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Smartgym gelten für alle Verträge über die Nutzung von Fitnessstudios mit ihren Kunden, soweit im Einzelfall nicht anderes vereinbart wurde.
1.2. Der Begriff "Kunde" beschreibt jene Person (unabhängig von ihrem Geschlecht), die aufgrund eines mit Smartgym gesonderten geschlossenen Vertrags berechtigt ist, das Studio nach Maßgabe des Vertrages zu nutzen, aber auch jene Person, die beabsichtigen einen Vertrag abzuschließen und sich im Prozess des Vertragsabschlusses befindet.
1.3. Abweichende AGB des Kunde werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4. Die Nutzung des Studios ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Für Jugendliche zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für nicht vollgeschäftsfähige Personen ist die Studionutzung nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten/des gesetzlichen Vertreters möglich.
2. Zustandekommen des Vertrages/Online-Vertragsabschluss/ Vertragsabschlussminderjährige Kunden
2.1. Im Rahmen eines Online-Vertragsabschlusses wählt der Kunde den gewünschten Tarif auf der Studio-Webseite aus und gibt die für den Vertragsabschluss notwendigen persönlichen Daten ein. Der Kunde gibt durch das Anklicken einer mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Bevor das Kunde das verbindliche Angebot abgibt, wird ihm eine Kontrollübersicht angezeigt und das Kunde hat die Möglichkeit seine Eingabe zu kontrollieren und seine Eingabe jederzeit zu korrigieren, indem es die Schaltfläche „zurück“ klickt. Die Annahme des Angebots wird dem Kunde mittels einer Bestätigungsmail durch Smartgym erklärt und damit ist der Vertrag geschlossen. Der Vertragstext wird von Smartgym gespeichert und das Kunde erhält mit der Bestätigungsmail das Vertragsdokument nebst dieser AGB übersendet. Bei Online-Vertragsabschlüssen gilt für das Kunde das gesetzliche Widerrufsrecht, hierüber wird das Kunde beim Vertragsabschluss gesondert belehrt.
2.2. Besonderheiten bei Verträgen mit Minderjährigen
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch 18 Jahre alt sind oder Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, können einen Online-Vertrag abschließen. Dieser Vertrag ist schwebend unwirksam. Im Rahmen des Vertragsabschlusses wird der Kunde aufgefordert die Daten des/der Erziehungsberechtigten insbesondere eine E-Mail-Anschrift von diesem/diesen mitzuteilen. Daraufhin erhält der Erziehungsberechtigte eine Mitteilung darüber, dass der Minderjährige einen Vertrag abschließen möchte. Gleichzeitig werden die Erziehungsberechtigten aufgefordert, den Vertrag zu genehmigen. Geht eine entsprechende Genehmigung des Vertrages durch die Erziehungsberechtigten nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Smartgym ein, gilt die Genehmigung, als verweigert und es liegt kein Vertragsabschluss vor. Der minderjährige Kunde wird bis zur Erteilung der Genehmigung kein Zutritt zum Studio gewährt.
3. Member-App „Smartgym Club“ für Zugang zum Studio und „Selfservice“
3.1. Um dem Kunde den Zugang zum Studio zu gewähren, setzt Smartgym die Applikation „Smartgym Club“ ein. Diese muss das Kunde im jeweiligen App-Store (Google Play Store für Android-Geräte oder Apple App Store für iOS-Geräte) auf sein Mobiltelefon herunterladen. Nach Bestätigung des Vertragsabschlusses durch Smartgym erhält das Kunde eine E-Mail mit der Registrierungsbestätigung für das Kundenkonto, die ein vorläufiges Passwort enthält. Dieses Passwort dient zur erstmaligen Anmeldung in der Smartgym App und einer Verbindung des Kundeskontos mit der Smartgym App. Durch diese Verbindung der App mit einem Kundeskonto wird die App zum Zutrittsmedium zum Studio. Es wird empfohlen, das Passwort unmittelbar nach der ersten Anmeldung im Bereich „Profil bearbeiten“ unter „Kontoeinstellungen“ zu ändern. Nach erfolgreicher Anmeldung in der Smartgym App kann der Kunde das Studio betreten, indem es die App öffnet und den in der Mitte angezeigten QR-Code-Scanner verwendet. Durch Klicken auf das Symbol öffnet sich die Kamera des Geräts, mit der der am Eingang des Studios angebrachte QR-Code gescannt wird. Bei gültiger Zutrittsberechtigung öffnet sich die Eingangstür und der Kunde erhält Zugang zum Studio.
3.2. In der Smartgym App ist auch ein sogenannter Selfservice enthalten. Durch Anklicken des Reiters „Selfservice“ in der App gelangt das Kunde auf den Selfservicebereich und kann hier seine Daten verwalten. Das Kunde kann hier Smartgym z.B. Adress- oder Kontoänderungen mitteilen oder auch seinen Vertrag, neben den in Ziffer 7.3 gegebenen Möglichkeiten kündigen.
4. Nutzung des Studios, personalloser Betrieb des Studios, Zutritt zum Studio, Hausordnung
4.1. Das Kunde ist berechtigt, das Studio in dem Umfang zu nutzen, der im Vertrag vereinbart wurde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lediglich die Nutzung des Studios mit den dort vorhandenen Räumlichkeiten, Trainingsgeräten und sonstigem Inventar Gegenstand des Vertrages sind. Sofern das Studio weitere Produkte und Dienstleistungen anbietet, muss das Kunde, sofern es diese in Anspruch nehmen möchte, einen gesonderten Vertrag mit Smartgym schließen.
4.2. Das Studio kann vom Kunde während der Öffnungszeiten genutzt werden. Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Das Studio wird vollständig ohne dort anwesendes Personal betrieben (personalloser Studiobetrieb). Smartgym ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlicher Vorgaben vorrübergehend zu sperren und wegen Instandhaltungsarbeiten für maximal 10 Tage im Jahr zu schließen. Smartgym wird mindestens 7 Tage im Voraus die Zeit und Dauer einer Sperrung im Studio sowie auf der jeweiligen Studio-Webseite bekannt geben. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung
4.3. Der Zutritt zum Studio in das Studio ist nur mit der Smartgym App als Zutrittsmedium durch Scannen des QR-Codes am Eingang des Studios möglich.
4.4. Smartgym ist berechtigt, eine verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Mit der Hausordnung können insbesondere Regelungen über eine zulässige Nutzung der Geräte bzw. des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Kunden getroffen werden.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Das mit dem Vertrag erworbenen Nutzungsrecht für das Studio und das Zutrittsmedium ist nicht auf Dritte übertragbar. Jeder Kunde muss für den Einlass ins Studio die auf seinem Handy
installierte und mit seinem Kundenkonto verknüpfte Smartgym App als Zutrittsmedium benutzen.
5.2. Das Kunde ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes diesen unverzüglich dem Studio zu melden.
5.3. Der Kunde hat für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe des Zutrittsmediums an einen Dritten eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € an Smartgym zu zahlen. Kann der Kunde nachweisen, dass Smartgym ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet der Kunde lediglich den nachgewiesenen Schaden. Smartgym ist berechtigt einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet.
5.4. Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Studios gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind innerhalb der gesamten Fitness-Anlage untersagt. Ferner ist es nicht gestattet im Studio zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.
5.5. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Fälligkeit, Zahlungsmethoden, Zahlungsverzug
6.1. Fälligkeit von Beträgen
Wird ein einmaliger Betrag vereinbart, ist dieser am Tag des Vertragsabschlusses fällig. Sofern monatliche Beiträge vereinbart sind, wird der Beitrag jeweils monatlich im Voraus für einen Beitragsmonat (Teilleistungszeitraum) an dem Tag fällig, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. bei einem Vertragsabschluss am 14.05. jeweils am 14. eines Kalendermonats), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der jeweils fällige Betrag wird am Tag der Fälligkeit spätestens an dem drauf folgenden Werktag vom angegebenen Konto bzw. der Kreditkarte abgebucht.
6.2. Zahlungsmethoden
Die Zahlung der Vertragsbeitrages und anderer fälliger Beträge erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. Zum Teil bietet Smartgym auch eine Zahlung per Kreditkarte an. Grundsätzlich behält Smartgym sich vor, für Angebote nur eine Zahlungsart bei Vertragsabschluss anzubieten.
6.3. SEPA-Lastschrift
Sofern das Kunde die Bezahlart SEPA-Lastschriftverfahren wählt, wird das Kunde Smartgym hierfür ein Lastschriftmandat erteilen Das Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung aufweist. Kann die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst werden oder widerspricht das Kunde der Abbuchung, obwohl es hierzu nicht berechtigt ist, hat das Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen. Vorstehendes gilt nicht, sofern das Kunde die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung nicht zu vertreten hat.
6.4. Zahlung per Kreditkarte
Wählt der Kunde die Bezahlart Kreditkarte, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den
Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen. Die Kreditkarte wird sofort mit dem fälligen Betrag belastet. Der Kunde verpflichtet sich im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung, den jeweils fälligen Beitrag zzgl. eventuell angefallener Kosten an Smartgym zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde die Nichteinlösung/ Widerruf nicht zu vertreten hat.
6.5. Sofern eine Lastschrift bzw. eine Kreditkartenbelastung nicht eingelöst wird oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet wird, ist Smartgym berechtigt keinen weiteren Gebrauch vom Sepa-Lastschriftmandat/ von der Möglichkeit der Kreditkartenbelastung zu machen
6.6. Smartgym behält sich das Recht vor, dem Kunde im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern das Kunde diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgen, hierzu zählen Mahn- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
6.7. Befindet sich der Kunde schuldhaft mit der Zahlung eines Betrages, der der Summe von mindestens zwei Monatsbeiträgen beträgt in Verzug, ist Smartgym berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und einen weiteren Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
7. Vertragsdauer, automatische Verlängerung und Kündigungsfrist, Kündigungserklärung
7.1. Das Kunde kann beim Abschluss eines Vertrages zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Die Mindestlaufzeit des Vertrages ist abhängig von dem gewählten Tarif.
7.2. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit und im Falle einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.3. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sie kann per Brief, per E-Mail oder im Selfservicebereich der Smartgym App erklärt werden. Kündigungen können alternativ auch über die auf der Studio-Webseite bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder Messenger-Dienst sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Sicherheit im Studio, Videoüberwachung, Gesundheit
8.1. Es wird darauf hingewiesen, dass das Studio aus Sicherheitsgründen und zur Kriminalitätsprävention unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kunden, der Eingangsbereich und Teile der Trainingsfläche mit Videokameras überwacht wird. Die Aufnahmen werden gesichert, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Umkleiden werden zum Schutz der Privatsphäre ausdrücklich nicht mit Kameras überwacht. Details können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
8.2. Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Kunde sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.
8.3. Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.
9.2. Das Studio haftet für nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
9.3. Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.4. Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.
9.5. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung
gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Kunde nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Kunde zu tragen.
9.6. Der Kunde verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die EU-Kommission hat zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten die folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Smartgym ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
10.2. Vertragssprache ist deutsch
- ENDE DER AGB –